1. Abschluss
Unsere Angebote richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden (Kaufleute), nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge sind nur zu den folgenden Bedingungen und nach unserer schriftlichen Bestätigung rechtswirksam, gegen die ein Widerspruch nur innerhalb von acht Tagen für uns beachtlich ist.
2. Preise
Es werden die am Lieferungstag gültigen Preise ab Firmensitz pco zuzüglich Verpackung, Versand und Mehrwertsteuer berechnet.
3. Lieferung und Lieferfrist
Die Lieferung ist bewirkt, wenn der Liefergegenstand im Wesentlichen entsprechend der Bestellung geliefert ist. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständiges Geschäft.
Liefertermine sind unverbindlich und so angegeben, dass sie mit Wahrscheinlichkeit eingehalten werden. Sie sind eingehalten mit Aufgabe zum Versand.
Geraten wir mit unserer Lieferung in Verzug, kann der Besteller nach erfolgter Mahnung vom Vertrag zurücktreten. Für Verzugsschäden haften wir nur, wenn der Verzug von uns grob fahrlässig verschuldet wurde.
4. Versand und Gefahrenübergang
Das Transportrisiko trägt in allen Fällen der Besteller. Verzögert sich der Versand durch das Verhalten des Bestellers, so geht vom Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Besteller über.
5. Zahlung
Unsere Forderungen sind zum angegebenen Zahlungsdatum netto ohne Abzug fällig.
Zur Aufrechnung, Einbehaltung von Zahlungen oder Zurückbehaltung ist der Besteller nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Abzüge, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, werden nicht anerkannt.
Wechsel oder Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Kosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Eine Gewähr für Vorlage und Protest übernehmen wir nicht. Protesterhebung eigener Wechsel des Bestellers oder Wechselschuldners oder Zahlungsunfähigkeit bzw. Zweifel an der Kreditwürdigkeit nach unserem Dafürhalten berechtigt uns, die Wechsel jederzeit zurückzugeben. In diesem Fall ist der Gegenwert für den Wechselbetrag sofort in bar zu zahlen. Bei Abzahlungsgeschäften wird der gesamte Kaufpreis fällig, wenn der Käufer mit zwei aufeinanderfolgenden Ratenzahlungen ganz oder teilweise in Verzug ist, und dieser Betrag mindestens den zehnten Teil des Kaufpreises ausmacht.
6. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Begleichung aller Forderungen gegen den Besteller unser Eigentum (Saldoklausel). Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.
Be- und Verarbeitung durch den Besteller oder Dritte erfolgen unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB, ohne dass daraus für uns eine Verpflichtung entsteht.
Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Lieferer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Lieferers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertmäßig (Rechnungswert) auf den Lieferer übergeht. Der Besteller verwahrt das (Mit-)Eigentum des Lieferers unentgeltlich. Ware, an der dem Lieferer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Eine Veräußerung der Vorbehaltsware darf nur im gewöhnlichen Geschäftsgang des Bestellers erfolgen. Dieser ist nicht gegeben, wenn bei ihm Insolvenz vorliegt, auch wenn ein Insolvenzverfahren noch nicht beantragt bzw. eröffnet ist.
Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung von uns gelieferter Waren werden uns in Höhe des Wertes der veräußerten Vorbehaltsware bzw. des Wertes unseres Miteigentumsanteils an einem Mischprodukt zur Zeit der Weiterveräußerung, mindestens aber in der Höhe des Rechnungswertes zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller abgetreten. Zu anderen Verfügungen ist der Besteller nicht berechtigt, insbesondere nicht zu einer weiteren Forderungsabtretung.
Der Besteller hat diese Abtretung auf unser Verlangen seinem Abnehmer zwecks direkter Zahlung an uns anzuzeigen. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zessionen, insbesondere Mantel- und Globalzessionen, vorzunehmen, durch welche die an uns im Voraus abgetretenen Forderungen ganz oder teilweise erfasst werden. Der Besteller ist verpflichtet, uns eine Pfändung oder sonstige Beeinträchtigung der Vorbehaltsware oder unserer Ansprüche aus Vorausabtretung durch Dritte unverzüglich anzuzeigen. Er hat auf seine Kosten alle Eilmaßnahmen durchzuführen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind, und unser Eigentumsrecht sowohl Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen.
Der Besteller ist berechtigt und verpflichtet, Forderungen aus einer Weiterveräußerung für uns treuhänderisch einzuziehen, soweit von uns im Einzelfall keine entgegenstehende Weisung erteilt wird. Eingehende Gelder hat der Abnehmer getrennt von sonstigen eigenen oder fremden Geldern für uns treuhänderisch zu verwahren und unverzüglich an uns abzuführen.
Wir sind bei Zahlungsverzug berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware in Besitz zu nehmen, ohne verbotene Eigenmacht zu verüben und zur Tilgung des Kaufpreises zu verwerten. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes im Falle des Zahlungsverzuges oder bei Gefährdung unseres Eigentumsrechtes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Bei Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt Gutschrift zu den am Tage des Eingangs der Vorbehaltsware bei uns gültigen Preisen, höchstens aber in Höhe des Rechnungsbetrages.
7. Gewährleistung
Wir verpflichten uns bei Mängeln an Kauf- oder Mietgegenständen binnen einer einjährigen Gewährleistungsfrist nach unserer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Ersatz der fehlerhaften Teile. Soweit eine Versendung des Gegenstandes (zum Herstellerwerk etc.) erforderlich wird, trägt der Besteller Transportkosten und -gefahr.
Mängel an sonstigen Leistungen, – bei Softwareleistungen, insbesondere programmtechnische Mängel – werden kostenlos nachgebessert, wenn sie binnen eines Jahres nach Abnahme schriftlich bei uns gerügt werden.
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung kann der Besteller Herabsetzung des Kaufpreises oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Der Besteller verpflichtet sich, Kauf- oder Mietgegenstände und sonstige Leistungen bei der Abnahme sorgfältig zu prüfen und uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, schriftlich anzuzeigen. Zeigt sich ein Mangel später, so muss die Anzeige ebenfalls unverzüglich nach dem Auftreten gemacht werden. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, gilt die Leistung, auch in Ansehung des Mangels, als genehmigt.
Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, hat die Anzeige bis um 10.00 Uhr des darauffolgenden Werktages bei uns einzugehen.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Ablieferung der Sache.
Gewährleistungsansprüche stehen grundsätzlich nur den unmittelbaren Käufern zu und sind nur nach unserer schriftlichen Zustimmung abtretbar.
Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile und wird nur für die Mängel übernommen, die bei Gefahrübergang bestehen. Jegliche Veränderung des Liefergegenstandes einschließlich z. B. der Serien-Nummern oder die Verwendung von Ersatzteilen, die den Spezifikationen der Originalteile nicht entsprechen, bringen die Gewährleistungspflicht zum Erlöschen.
Bei Eingriffen Dritter in den Liefergegenstand oder Leistungen ohne unsere Genehmigung erlöschen die Gewährleistungsansprüche. Dieser Rechtsverlust gilt auch bei einer Selbstbeseitigung des Mangels entsprechend.
8. Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie die unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist auf grobe Fahrlässigkeit sowie auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf 25.000 Euro pro Schadensfall, Schadensereignis und Kalenderjahr, begrenzt. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus Vorsatz, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
9. Nebenabsprachen
Mündliche Nebenabsprachen sind für uns nur bindend, wenn sie schriftlich von uns bestätigt worden sind.
10. Urheber- und Nutzungsrecht
Der Besteller verpflichtet sich, die gelieferte Software weder zu kopieren, zu veräußern, noch an Dritte weiterzugeben.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie ausschließlicher Gerichtsstand füralle Streitigkeiten aus Geschäften jeder Art ist Osnabrück. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die anderen Klauseln unberührt.